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Mittwoch
17.05.2006

Der Bundesrat will im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einen verstärkten Schutz gegen Schmarotzer-Marketing einbauen und hat am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung gegeben. Unter Schmarotzer- oder Ambush-Marketing versteht man Werbung im Umfeld von Anlässen, an deren Organisation und Finanzierung sich der Werbetreibende nicht beteiligt, trotzdem aber einen entsprechenden Eindruck erweckt. Die Anpassung des UWG soll den Schutz gegen Schmarotzer-Marketing verstärken, nicht zuletzt auch mit Blick auf die Fussball-Europameisterschaft 2008 in der Schweiz und in Österreich. Zur Begründung schreibt der Bundesrat am Mittwoch: «Insbesondere soll die ohne Grund in schmarotzerischer Weise erfolgende Bezugnahme auf Dritte und deren Leistungen als unlauter erklärt werden, soweit sie geeignet ist, den Ruf des Dritten oder seiner Leistungen auszubeuten.» Die neue Bestimmung habe allgemeingültigen Charakter. Sie ermöglicht, dass von Ambush-Marketing betroffene Personen oder Unternehmen gegen dieses Fehlverhalten beim zuständigen Gericht aktiv werden können.