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Donnerstag
25.05.2006

Der Bundesrat hat am Mittwoch den Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zum Gesundheitsschutz vor nichtionisierender Strahlung verabschiedet. Im Bericht werden die Situation in der Schweiz und in anderen Staaten analysiert und Verbesserungen vorgeschlagen. Seit dem 1. Februar 2000 ist in der Schweiz die Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) in Kraft. Sie betrifft aber nur stationäre Anlagen wie Hochspannungsleitungen oder Mobilfunksender. Geräte wie Mobiltelefone oder elektrische Haushaltsgeräte fallen nicht in den Geltungsbereich der NISV. In einer Motion wurde der Bundesrat deshalb aufgefordert, auch dafür gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Unter der Federführung des Bundesamtes für Gesundheit, führte eine Arbeitsgruppe nun eine umfassende Analyse durch. Ihr Fazit: Die heutigen Regelungen in Bezug auf den Umgang mit NIS-Geräten sind ungenügend. Verbesserungen müssten jedoch auf internationaler Ebene beginnen, durch mehr Koordination und Information. Damit könnten eventuelle Handelshemmnisse vermieden werden.

In der Schweiz müssten die Aufsicht und die Kontrolle über NIS-Geräte verstärkt werden, fordert die Arbeitsgruppe weiter. Die Abgabe und der Umgang mit NIS-Geräten seien gesetzlich zu regeln. Die Arbeitsgruppe denkt da etwa an ein Verbot von Solarium-Besuchen für Kinder oder an eine Verkaufsbeschränkung für starke Lasergeräte. Diese sollten nur für gewerbliche Zwecke verkauft werden, und zwar nur an sachkundige Nutzer. Zudem müssten geeignete Instrumente geschaffen werden, um die Entwicklung neuer Technologien zu verfolgen, auftretende Risiken frühzeitig zu erkennen und um schnell und flexibel reagieren zu können. Auch müsse die Bevölkerung besser informiert werden. Für die langfristig angelegte Erforschung der NIS-Gesundheitsrisiken seien die strukturellen - Stichwort Krebsregister - und die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen. Die Arbeitsgruppe setzt ihre Arbeiten fort. Die Empfehlungen werden vorerst durch grösseres internationales Engagement umgesetzt.