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Mittwoch
15.11.2006

Der Bundesrat will die Marke Schweiz für Waren und Dienstleistungen besser schützen. Er empfiehlt dem Parlament deshalb vier Massnahmen. Eine Gesetzesrevision soll erlauben, neben Dienstleistungen neu auch Waren mit dem Wappenkreuz zu versehen. Die aktuelle Regelung sei nicht befriedigend, hält das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement fest. Dass das Schweizerkreuz heute für Dienstleistungen, aber nicht für Waren verwendet werden dürfe, sei nicht gerechtfertigt. Der Bundesrat ist deshalb bereit, neue produktespezifische «Swiss made»-Verordnungen auszuarbeiten. Den Ball spielt er aber den Branchenverbänden zu: Sie sollen die Initiative ergreifen und sich über eine inhaltliche Stossrichtung einigen.

Schärfer vorgehen will der Bundesrat gegen Missbräuche der Bezeichnung Schweiz und des Schweizerkreuzes. Fehlbare im Inland sollen konsequenter als heute auf ihr unzulässiges Verhalten aufmerksam gemacht und bei krassen Verfehlungen bei der zuständigen kantonalen Behörde angezeigt werden. Mehr Schutz soll die Marke Schweiz auch im Ausland erhalten. Der Bundesrat will strenger überwachen, ob die Bezeichnung Schweiz und das Schweizerkreuz ausserhalb der Grenzen missbräuchlich als Marke oder Teil einer solchen eingetragen werden.