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Montag
12.12.2005

Der Bundesrat hat am Montag die Antworten auf mehrere dringliche Interpellationen aus dem Parlament veröffentlicht, die sich mit den umstrittenen Entscheiden der Landesregierung zum Thema Swisscom befasst hatten. Dabei bekräftigte der Bundesrat seinen Entscheid, die Mehrheitsbeteiligung am früheren Staatsmonopolisten rasch verkaufen zu wollen. Zu diesem Zweck kündet die Regierung ein verkürztes Vernehmlassungsverfahren sowie ein dringliches Verfahren im Parlament an. Dies soll in der Sommersession 2006 möglich sein. Wie der Verkauf konkret ablaufen soll, ist noch offen.

Ebenfalls bestätigt hat der Bundesrat die Entscheidung, der Swisscom zu verbieten, sich an ausländischen Unternehmen zu beteiligen. Die geltenden strategischen Ziele verlangten, dass Beteiligungen langfristig zur Steigerung des Unternehmenswertes beitragen, gut betreut sein und dem Risikoaspekt genügend Rechnung tragen müssten, unterstreicht die Landesregierung. Die Beteiligung an Telekommunikationsunternehmen mit Grundversorgungsauftrag sei aber mit Risiken verbunden, «die er als Hauptaktionär und Verantwortlicher gegenüber den Steuerpflichtigen» nicht zu tragen bereit sei, schreibt der Bundesrat zu diesem Punkt. Schliesslich ging der Bundesrat auch auf die Kommunikation der Entscheide zur Swisscom ein. Dabei seien nicht alle Beschlüsse eingehalten worden, was zu Verwirrung geführt habe. «Der Bundesrat bedauert dies», heisst es wörtlich. Die Debatte zu den dringlichen Interpellationen findet am Dienstag im Ständerat, am Mittwoch im Nationalrat statt. - Alles zum Thema Swisscom im Archiv