Der Bundesrat will ein neues Gebührensystem für die Finanzierung des Service public in Radio und Fernsehen einführen. In einem Bericht an das Parlament empfiehlt er, eine allgemeine Abgabe für Haushalte und Betriebe einzuführen. Mit dem neuen System entfallen die heutigen Probleme mit der Anknüpfung der Gebühr an ein Empfangsgerät; zudem können die Erhebungs- und Inkassokosten wesentlich gesenkt werden. Dies gab am Donnerstag das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) in Bern bekannt. Der Bericht wird nun vom Parlament behandelt, das auch über das weitere Vorgehen befinden wird. Ein neues System könnte erst nach einer Revision des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen eingeführt werden.
Heute bezahlen Haushalte und Betriebe Radio- und Fernsehgebühren, falls sie ein entsprechendes Empfangsgerät besitzen. Dieses System weist Schwächen auf und ist technologisch überholt, erklärt der Bundesrat in seinem Bericht. Da sich beim neuen System das Problem der Schwarzhörerschaft nicht mehr stelle und die Zahl der Gebührenpflichtigen steige, könne der Beitrag pro Gebührenzahlenden sinken. Diese Vorteile rechtfertigen, dass auch die wenigen Haushalte, die weder Radio- noch Fernsehprogramme konsumieren, die Abgabe bezahlen müssen, hält die Landesregierung weiter fest.
Der Bundesrat hat zudem alternative Möglichkeiten für die Durchführung des Inkassos geprüft. Er sieht zum heutigen Gebühreneinzug durch die Billag AG wenig Chancen für eine bessere Lösung und hält die geltende Zentralisierung als «am zweckmässigsten». Diese Haltung vertritt auch die Billag in ihrer Stellungnahme vom Donnerstag. «Für die Erhebung einer solchen Abgabe ist eine zentrale, spezialisierte Organisation deutlich effizienter als dezentrale Lösungen wie z. B. die Erhebung durch die Kantone zusammen mit der direkten Bundessteuer», so der Kommentar der Inkassofirma.
Donnerstag
21.01.2010