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Donnerstag
28.02.2008

Der Bundesrat befürwortet den Ausbau der Internet-Überwachung und die Ratifikation der Cybercrime-Konvention. Er ist laut einer Mitteilung vom Donnerstag zudem zum Schluss gelangt, dass die geltende allgemeine Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Provider genüge, um die Netzwerkkriminalität wirksam bekämpfen zu können. Eine neue, ausdrückliche Regelung würde nicht die Wirksamkeit der Strafverfolgung erhöhen, sondern lediglich den Interessen von Vertretern der Providerbranche an einer weitergehenden Entlastung ihrer strafrechtlichen Verantwortlichkeit dienen.