Der Bundesrat hat die von Bund und Kantonen gemeinsam erarbeitete E-Government-Strategie Schweiz als nationale Strategie für die Jahre 2007 bis 2010 verabschiedet. Weiter habe er das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, ihm bis im Mai 2007 eine Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit von Bund und Kantonen vorzulegen, teilte die Bundeskanzlei am Mittwoch mit. Ziel von E-Government sei es, die Verwaltungstätigkeit dank des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) so bürgernah, effizient und wirtschaftlich wie möglich zu gestalten. Insbesondere soll das bisher oft unkoordinierte Vorgehen mit seinen zu wenig effizienten Insellösungen der Vergangenheit angehören.
Insbesondere eine Konferenz der kantonalen Staatsschreiber und von Bundesverantwortlichen habe am 15. September 2006 die Notwendigkeit einer nationalen E-Government-Strategie ergeben. Deren Ziele und die Grundsätze zur Zielerreichung seien von einer grossen Mehrheit unterstützt worden. Dem in der Rahmenvereinbarung Bund-Kantone verankerten Steuerungsgremium stehe eine Mehrheit der Kantone positiv gegenüber. Nur vereinzelt sei an der Organisation, der Finanzierung der Umsetzung und bezüglich der Einbindung der Gemeinden Kritik geübt worden.
Ausgehend vom Grundsatz, dass durchgängig elektronische Verwaltungsgeschäfte für Unternehmen, Privatpersonen und die Verwaltung eine Erleichterung dank Bürokratieabbau bedeuten, haben die Behörden drei Ziele in der Reihenfolge ihrer Bedeutung definiert: 1. Die Wirtschaft wickelt den Verkehr mit den Behörden elektronisch ab. 2. Die Behörden haben ihre Geschäftsprozesse modernisiert und verkehren untereinander elektronisch. 3. Die Bevölkerung kann die wichtigen - häufigen oder mit grossem Aufwand verbundenen - Geschäfte mit den Behörden elektronisch abwickeln.
Mittwoch
24.01.2007




