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Mittwoch
05.09.2007

Weil verschiedene Medien «wiederholt vertrauliche Informationen aus laufenden gerichtspolizeilichen Ermittlungen» publiziert haben, hat der Bundesrat am Mittwoch Pierre Cornu, Generalstaatsanwalt im Kanton Neuenburg, damit beauftragt, Ermittlungen wegen Amtsgeheimnisverletzung in der Bundesanwaltschaft und bei der Bundeskriminalpolizei wegen Urkundenfälschung aufzunehmen. Da sich die Strafanzeigen unter anderem gegen Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft und des Bundesamts für Polizei richten könnten, dürfe die Bundesanwaltschaft (BA) das Verfahren nicht selbst führen, heisst es zur Begründung. Die Strafanzeigen betreffen Amtsgeheimnisverletzung bei der BA. Bei der Bundeskriminalpolizei geht es um dieses Delikt und zusätzlich um Urkundenfälschung im Amt.

Die Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung bei der BA steht im Zusammenhang mit dem Fall des von der Bundesanwaltschaft eingesetzten Informanten Ramos, wie Bundesrat Christoph Blocher am Mittwoch vor den Medien bekannt gab. Die GPK des Nationalrates habe Anhaltspunkte für Indiskretionen gemeldet.

Ob auch die Vorwürfe der Amtsgeheimnisverletzung und Urkundenfälschung bei der Bundeskriminalpolizei mit dem Fall Ramos zusammenhängen, konnte der Justizminister nicht sagen. Mit den jüngsten Indiskretionen um das angebliche Komplott zur Entfernung von Bundesanwalt Valentin Roschacher habe die Einsetzung Cornus nichts zu tun. Allenfalls könne der Auftrag aber ausgedehnt werden.