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Freitag
28.09.2007

Der Bundesrat hat am Freitag einen Bericht zum Thema Videoüberwachung verabschiedet und mahnt darin die Kantone und Gemeinden, bei der Überwachung die Verfassung zu beachten. Je nach Aufbewahrungsdauer und Erkennbarkeit der Personen handle es sich um schwere Grundrechtseingriffe, für die eine gesetzliche Grundlage notwendig sei. Wo diese fehle, müssten die rechtlichen Lücken geschlossen werden, schreibt der Bundesrat in einem Communiqué. Auf 100 Tage verlängert werden soll die bisherige 24-stündige Aufbewahrungsdauer für Video-Aufzeichnungen von Verwaltungs-, Parlaments- und Regierungsgebäuden durch den Bundessicherheitsdienst. Der Bericht zeigt laut Bundesrat, dass diese Dauer zu kurz und zu starr sei.

Eine Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen für die Überwachung verschiedener anderer öffentlicher Einrichtungen drängen sich für den Bundesrat nicht auf. Sollten die Kantone eine Harmonisierung ihrer Regelungen anstreben, stehe ihnen der Weg über ein Konkordat offen. Nicht behandelt wird in dem Bericht die Videoüberwachung durch Private, welche keinen staatlichen Auftrag erfüllen.