Beim Telefon, egal ob Festnetz oder Mobile, haben wir es schon: Bei dringendem Verdacht ist ein Lauschangriff erlaubt. Das soll neu auch fürs Internet gelten, wie der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch beschlossen hat. In Beamtendeutsch heisst das: «Der Bundesrat hat die Weiterentwicklung der Überwachungsanlagen am Mittwoch genehmigt.» Allzuschnell dürften die Beamten-Mühlen in Bern aber nicht mahlen, denn jetzt geht es erst mal darum, dass das dafür zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die nötigen Grundlagen dafür schafft. Ausserdem sollen das UVEK und das Eidgenössische Justiz- und Polizei-Departement erstmal die offenen Fragen klären, die sich bei der Fernmeldeüberwachung in der Strafverfolgung stellen.
Mittwoch
29.03.2006