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Mittwoch
22.02.2006

Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Versorgung der Bevölkerung mit Breitbandanschlüssen für den Internetzugang als Teil der Grundversorgung zu verlangen. Dies soll ab dem Jahr 2008 gelten, wenn die nächste Grundversorgungs-Konzession gültig sein soll. Die Konzession soll im kommenden Herbst ausgeschrieben werden. Bis Ende Mai können sich jetzt in der Vernehmlassung die interessierten Kreise zu diesem Thema äussern.

Für den Breitbandanschluss soll eine Preisobergrenze von 69 Franken gelten, wozu neben der Breitbandverbindung ein Sprachkanal, eine Telefonnummer und ein Eintrag im öffentlichen Telefonverzeichnis gehören sollen (zuzüglich Mehrwertsteuer). Des Weiteren sollen die Dienste für Menschen mit Behinderungen ausgebaut werden. Anderseits werden verschiedene am freien Markt erhältliche Dienste (Auskunft und Annrufumleitung) gestrichen. Für nationale Telefonverbindungen auf dem Festnetz soll es nur noch eine Preisobergrenze geben: 7,5 Rappen pro Minute, was im Normaltarif 32% und im Niedertarif 17% unter der heutigen Obergrenze liegt. Trotz zunehmender Mobiltelefonie soll ferner an der Pflicht zur Bereitstellung von Telefonkabinen festgehalten werden.