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Mittwoch
02.05.2007

Die Buchpreisbindung fällt. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Gesuch des Buchhändler- und Verlegerverbands SBVV, die Buchpreise vom Kartellverbot auszunehmen, abgelehnt. Schriftsteller und Buchhändler haben «schwer enttäuscht» auf den Entscheid reagiert. Der Verband habe die Vorteile der Preisbindung nicht nachweisen können, schreibt die Landesregierung. Laut Artikel 8 des Kartellgesetzes darf der Bundesrat Wettbewerbsabsprachen in Ausnahmefällen zulassen, wenn «sie notwendig sind, um überwiegende öffentliche Interessen zu verwirklichen».

Der SBVV hatte argumentiert, dass ohne die Buchpreisbindung das Buchsortiment kleiner werde und Buchhandlungen schliessen müssten. Der Bundesrat hält dem entgegen, dass in der Romandie, wo es keine Preisbindung gibt, die Anzahl Buchtitel jener in der Deutschschweiz entspreche und die Buchhandlungsdichte sogar grösser sei. Die kulturpolitischen Interessen, die die Gesuchsteller anführten, lassen sich laut Bundesrat auch mit anderen Mitteln als der Buchpreisbindung verwirklichen. Als Beispiel nennt die Landesregierung die Literaturförderung, für die allein auf Bundesebene jährlich 6,7 Mio. Franken ausgegeben werden.

Der Bundesrat setze «in seiner neoliberalen Manier ein falsches kulturpolitisches Zeichen, das einschneidende Folgen für den Buchmarkt haben wird», teilte der SBVV in einer ersten Stellungnahme mit. So riskiere er beispielsweise, dass ein Grossteil der Bücher deutlich teurer werde.