Der Bundesrat will für alle Anbieter auf dem Postmarkt gleich lange Spiesse schaffen. Er hat am Mittwoch die Totalrevision des Postgesetzes an das Parlament verabschiedet. Die Post soll in eine AG im Besitz des Bundes umgewandelt werden. Über die vollständige Marktöffnung wird erst später definitiv entschieden.
Mit der Totalrevision der Postgesetzgebung reagiert der Bundesrat auf die Liberalisierung der europäischen Postmärkte. Es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit alle Anbieter denselben Regeln unterstehen und die Grundversorgung weiterhin auf hohem Niveau gesichert ist, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mitteilte. So soll die Post weiterhin verpflichtet werden, die Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs landesweit sicherzustellen. Auch private Anbieter will der Bundesrat dazu verpflichten, Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag zu führen und die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einzuhalten.
An der schrittweisen Marktöffnung will die Regierung festhalten. Nach der bereits beschlossenen Senkung des Briefmonopols der Post auf 50 Gramm will der Bundesrat die vollständige Öffnung dem Parlament per Bundesbeschluss unterbreiten. Der entsprechende Entwurf soll ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes vorgelegt werden. Da sowohl das Gesetz wie auch der Beschluss dem fakultativen Referendum unterstehen, können sich Parlament und Volk laut Uvek zweimal zum Thema «Postmarkt» äussern.
Gleichzeitig hat der Bundesrat ein neues Postorganisationsgesetz verabschiedet, das die Umwandlung der Post in eine Aktiengesellschaft im Besitz des Bundes vorsieht. Damit soll der Post die nötige unternehmerische Freiheit gewährt werden, um im zunehmend grenzüberschreitenden Wettbewerb bestehen zu können.
Mittwoch
20.05.2009