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Mittwoch
16.11.2011

Der Bundesrat hat am Mittwoch der neuen Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zugestimmt. Schwerpunkte sind ein Aktionsplan zur gezielten Förderung einzelner Vorhaben sowie eine Stärkung der Zusammenarbeit und Koordination zwischen den föderalen Ebenen.

Die öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz, die 2007 zwischen Bund und Kantonen abgeschlossen worden ist, gelte bis Ende dieses Jahres. Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz habe die Geschäftsstelle 2010 beauftragt, die Erneuerung der Rahmenvereinbarung unter Einbezug der wichtigsten E-Government-Akteure und des Sekretariats der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vorzubereiten.

Im letzten Sommer wurden die Kantone und weitere Organisationen wie die Kommunalverbände im Rahmen einer Vernehmlassung zum Entwurf der erneuerten Rahmenvereinbarung konsultiert. «Die nun vom Bundesrat genehmigte Rahmenvereinbarung trägt dem Resultat der Konsultation Rechnung», heisst es am Mittwoch auf der Internetseite des Bundesrates.

Die verstärkte Steuerung und die bessere Zusammenarbeit auf allen föderalen Ebenen solle E-Government Schweiz zusätzlichen Schub verleihen. Die neue Rahmenvereinbarung beinhalte insbesondere folgende neue Elemente: Aktionsplan für die finanzielle und inhaltliche Unterstützung von ausgewählten priorisierten Vorhaben; stärkere zentrale Steuerung sowie die gemeinsame Finanzierungsgrundlage für den Aktionsplan.

Die Rahmenvereinbarung bedarf noch der Zustimmung durch die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen am 16. Dezember 2011. Per 1. Januar 2012 soll die Vereinbarung in Kraft treten und bis 2015 gelten.