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Mittwoch
13.09.2006

Ab dem 1. Januar 2008 soll die ganze Bevölkerung der Schweiz einen Breitbandanschluss beziehen können. Der Bundesrat hat am Mittwoch den Inhalt der Grundversorgung angepasst, um den neuen Bedürfnissen von Gesellschaft und Wirtschaft Rechnung zu tragen. Die Anschlüsse, die bereits heute durch die Grundversorgung garantiert sind, werden durch einen neuen Anschlusstyp für den schnellen Internetzugang mit einer Mindestübertragungsrate von 600/100 kbit/s ergänzt. Nach einer Vernehmlassung wird nun die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) entsprechend geändert. Die Landesregierung hat zudem eine Preisobergrenze von 69 Franken (exkl. Mehrwertsteuer) für diesen Dienst festgelegt. Zu diesem gehören nicht nur die Breitband-Zugangsverbindung, sondern auch ein Sprachkanal, eine Telefonnummer und ein Eintrag im öffentlichen Telefonverzeichnis.

Trotz des Booms der Mobiltelefonie wird die Pflicht zur Bereitstellung einer bestimmten Anzahl öffentlicher Sprechstellen beibehalten. Das Preiskontrollsystem für Anrufe aus Telefonkabinen wird aber geändert. So wird die Koppelung der Preise für Anrufe aus öffentlichen Sprechstellen an die Preise für Verbindungen von privaten Festnetzanschlüssen aufgehoben. Nur die Preisobergrenze von 7,5 Rappen für nationale Festnetzverbindungen soll bleiben. Der Verzeichnisauskunftsdienst, die Anrufumleitung und der Gebührennachweis werden aus der Liste der Grundversorgungsdienste gestrichen. Inzwischen offerierten zahlreiche Anbieterinnen in der Schweiz diese Dienstleistungen am freien Markt, heisst es zur Begründung. Den Kunden stünden Alternativen zur Verfügung.