Der Bundesrat will Gewähr haben, dass der Datenschutz bei der Weitergabe von Daten internationaler Finanztransaktionen durch die SWIFT auch im Fall der Schweiz eingehalten wird. Ende Juni 2006 hatte die «New York Times» aufgedeckt, dass die CIA nach den Anschlägen vom 11. September 2001 dank einer Zwangsanordnung der USA Zugang zu Daten über den internationalen Zahlungsverkehr erhalten hatte. Betroffen war das System SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication). Es hat seinen Hauptsitz in Belgien und eine seiner Filialen in Zürich.
Der Bundesrat sah in der Weitergabe von Transaktionsdaten durch die SWIFT an die amerikanischen Behörden keine Verletzung des Bankgeheimnisses. Im April 2007 kritisierte die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates seine Haltung als «zu passiv»: Bundesrat und Finanzdepartement seien ihrem Verfassungsauftrag zum Schutz der Privatsphäre nicht gerecht geworden. Die GPK ersuchte den Bundesrat, auf zwischenstaatlicher Ebene eine Lösung anzustreben, welche die Grundsätze des Schweizer Datenschutzes respektiere. Die Landesregierung hat am Mittwoch ihre Stellungnahme zum Bericht des parlamentarischen Aufsichtsorgans verabschiedet.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes primär bei den datenverarbeitenden Finanzinstituten liege. Diese seien denn auch dazu übergegangen, ihre Kunden aktiv über die Datenschutzrisiken bei der Abwicklung von Zahlungsaufträgen zu informieren. Das US-Finanzministerium habe Ende Juni 2007 der EU ein Schreiben zur Funktionsweise seines Programms zum Aufspüren der Terrorismusfinanzierung (TFTP) übermittelt. Darin sicherte es Kontrollen und Garantien beim Umgang mit den Daten und deren Verbreitung im Rahmen des TFTP zu.
Diese Zusicherungen gelten für alle der US-Administration zur Verfügung gestellten SWIFT-Daten. Unabhängig davon, wo sich das Finanzinstitut befindet, von dem die Daten stammen, schreibt der Bundesrat. Er möchte sich von den USA schriftlich bestätigen lassen, dass ein solcher Datenschutz auch für Transaktionen mit Beteiligung schweizerischer Finanzinstitute garantiert ist.
Mittwoch
14.11.2007