Der Bundesrat will und kann den Song «Vampires Are Alive» von DJ Bobo nicht verbieten. Dies schreibt die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine Ende März eingereichte Petition der Eidgenössischen Demokratischen Union (EDU). Der Entscheid, welcher Song die Schweiz am Eurovision Song Contest vertrete, werde von einer Jury gefällt. Die Kriterien dazu seien in einem Reglement festgeschrieben. Verlangt werde ein starker Titel, der internationalen Anforderungen genüge, schrieb der Bundesrat gemäss EDU-Angaben vom Freitag in seiner Antwort. Weiter habe er aber im Schreiben an die EDU auch Verständnis für gewisse Reaktionen aus der Bevölkerung gezeigt. Gleichzeitig habe der Bundesrat auch auf das Zensurverbot und den normalen Beschwerdeweg hingewiesen. Die EDU ist von der Antwort enttäuscht und schreibt von einer «Kapitulation des Bundesrates».
Freitag
20.04.2007