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Donnerstag
22.12.2016

IT / Telekom / Druck

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Der Bundesrat will den Datenschutz «stärken» und an die veränderten technologischen und gesellschaftlichen Verhältnisse anpassen. Am Mittwoch hat die Regierung den Vorentwurf für die Totalrevision des Datenschutzgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.

Konkret sieht der Entwurf vor, dass die «Selbstbestimmung» der Bürger über ihre Daten gestärkt wird. Dies, indem die Informationspflichten der Amtsstellen, die für die Datenverarbeitung verantwortlich sind, ausgeweitet werden. Zudem soll das Auskunftsrecht der betroffenen Personen «präzisiert» werden.

Das Prinzip der «Selbstregulierung» steht im Vordergrund: Die Datenschutzvorschriften sollen laut Entwurf dadurch konkretisiert werden, dass der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) Empfehlungen der «Guten Praxis» abgibt.

Mit der skizzierten Totalrevision wird es auch möglich, dass die Schweiz die Konvention des Europarats «zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten» ratifizieren kann. Und auch die EU-Richtlinie über den Datenschutz bei der Strafverfolgung und der Zusammenarbeit von Justiz- und Polizeibehörden kann mit dem revidierten Datenschutzgesetz übernommen werden.

Diese Anpassungen sind wichtig, damit die EU die Schweiz weiterhin «als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkennt und die grenzüberschreitende Datenübermittlung auch künftig möglich bleibt».