Die Funkkonzessionsgebühren werden künftig nach einem einheitlichen Berechnungsmodell erhoben. Die meisten Konzessionäre sollen dadurch finanziell leicht entlastet werden. Der Bundesrat hat am Freitag die einschlägigen Verordnungen revidiert. Vereinheitlicht werden die Gebührenberechnungen für Betriebs- und Mobilfunk, die neu als Kategorie «mobiler Landfunk» gelten. Betroffen sind rund 8000 Konzessionäre, darunter Unternehmen, die Funkgeräte auf dem Betriebsgelände nutzen, Transport- und Taxiunternehmen sowie Ambulanzdienste.
Die Jahresgebühr je Konzession für Landradar, Flugfunk, See- und Rheinfunk, Radar auf Binnenschiffen, Funkversuche, Funkvorführungen und Funktionskontrollen beträgt 48 Franken. Eine Amateurfunkkonzession kostet 24 Franken, eine Konzession für Jedermannsfunk 12 Franken.
Freitag
07.12.2007