Die Bedrohungen für den Datenschutz haben sich gemäss dem Bundesrat akzentuiert, weshalb er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt hat, gesetzgeberische Massnahmen zur Stärkung des Datenschutzes zu prüfen. Die Evaluation des geltenden Rechts deute darauf hin, dass die Bedrohungen für den Datenschutz aufgrund der fortschreitenden technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen seit einigen Jahren zunehmen, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Die Technologien würden ermöglichen, vermehrt persönliche Daten zu erheben, miteinander zu verknüpfen, weiterzugeben und auszuwerten.
Der Bundesrat will nun in erster Linie wissen, ob die Transparenz über Datenbearbeitungen erhöht und betroffene Personen für die neuen Risiken stärker sensibilisiert werden müssen. Weiter wird untersucht, inwiefern Datenschutzprobleme schon bei der Entwicklung neuer Technologien festgestellt und geprüft werden können. Zudem lässt der Bundesrat prüfen, ob die Aufsichtsmechanismen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gestärkt und ob die Rechtsansprüche der Betroffenen an die veränderten Verhältnisse angepasst werden sollten.
Bei der Prüfung soll allerdings dem Umstand Rechnung getragen werden, dass datenschutzrechtliche Massnahmen mit anderen Interessen kollidieren können. Deshalb sollen neben dem Persönlichkeitsschutz auch die Interessen der Wirtschaft, das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit und weitere private und öffentliche Interessen einbezogen werden.