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Donnerstag
29.03.2012

Der Bundesrat will in der laufenden Legislatur die Arbeiten für eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) in Angriff nehmen. Das geltende Gesetz habe sich zwar positiv auf den Telekommunikationsbereich ausgewirkt, stosse wegen des technologischen Wandels jedoch an seine Grenzen, teilte der Bund am Mittwoch mit.

Bereits im September 2010 hatte der Bundesrat einen Evaluationsbericht zum Fernmeldemarkt veröffentlicht. In diesem hatte er noch darauf verzichtet, eine Revision des FMG vorzuschlagen. Auf Ersuchen des Parlaments hat er nun einen Ergänzungsbericht erarbeitet. In diesem kommt er zum Schluss, dass die rasche technologische Entwicklung - insbesondere die Ablösung des Kupfernetzes durch Glasfaser- und Kabelnetze - eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes nötig mache. Es bestehe die Gefahr, dass das Gesetz in seiner heutigen Form seine Wirkung im gewandelten Umfeld nicht entfalten könne.

Um Rechtssicherheit für die Zukunft zu schaffen, will der Bundesrat deshalb noch in der laufenden Legislatur eine Vernehmlassungsvorlage zur Teilrevision des FMG ausarbeiten. Das Ziel sei es, Regeln zu erarbeiten, die bei auftretenden Problemen rechtzeitig zur Verfügung stehen und eine flexiblere Handhabung als heute gestatten. Im Zentrum stünden dabei die Sicherstellung eines technologieneutralen, offenen und fairen Zugangs zu den Netzen, die Grundversorgung, der Nutzerschutz sowie ein funktionierendes Internet.