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Mittwoch
17.08.2011

Der Bundesrat befürwortet, die Besteuerung von Lotteriegewinnen zu vereinfachen und künftig Gewinne erst ab einer Höhe von 1000 Franken zu besteuern. Er begrüsst es auch, dass neu maximal 5000 Franken als Einsatz von einem Gewinn abgezogen werden können. Dies hat er in einer am Mittwoch verabschiedeten Stellungnahme zu einem Bericht der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) über Vereinfachungen bei der Besteuerung von Lotteriegewinnen geschrieben. Er beantragt die Zustimmung zum entsprechenden Gesetzesentwurf der WAK-S.

«Aufgrund der derzeit geltenden tiefen Steuerfreigrenze für Lottogewinne von 50 Franken bei der Verrechnungssteuer ist der administrative Aufwand für die Lotterie- und Wettveranstalter relativ hoch», teilte der Bundesrat mit. Für jeden einzelnen Gewinn über 50 Franken müssten sie den Gewinnern eine Verrechnungssteuerbestätigung aushändigen. Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme zum Bericht der WAK-S insbesondere daraufhin, dass die Anhebung der Freigrenze den administrativen Aufwand der Veranstalter und der kantonalen Steuerverwaltungen vermindere. Er begrüsse deshalb, für Lotteriegewinne die steuerliche Freigrenze bei der Verrechnungssteuer auf 1000 Franken anzuheben und bei der direkten Bundessteuer einzuführen.

Der Gesetzesentwurf der WAK-S geht zurück auf einen parlamentarischen Vorstoss des Nidwaldner CVP-Ständerats Paul Niederberger. Seit 1945 wurde die Freigrenze von 50 Franken bei der Verrechnungssteuer nie angepasst. Betroffen von der Anhebung der Freigrenze sind 92 Prozent aller Gewinner, die derzeit steuerbare Gewinne erzielen. Bei den betroffenen Gewinnen handelt es sich um insgesamt 40 Millionen Franken im Segment der Gewinne zwischen 51 und 1000 Franken. Aus den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen resultieren gemäss Bundesrat keine nennenswerten Mindereinnahmen.