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Freitag
03.05.2013

Der Bundesrat stellt sich gegen die Aufhebung des Werbeverbots für politische Parteien und für religiöse Bekenntnisse am Radio und Fernsehen. «Aus staats- und demokratiepolitischen Gründen erachtet der Bundesrat eine Aufhebung der Verbote der politischen und der religiösen Werbung in Radio und Fernsehen nicht als zweckmässig», heisst es in einer Stellungnahme. Der Zuger SVP-Nationalrat Thomas Aeschi hatte die Aufhebung per Motion gefordert, weil das Verbot gegen Artikel 16 der Bundesverfassung, die Meinungs- und Informationsfreiheit, verstosse.

«Mit der zunehmenden Verbreitung der politischen Werbung im Internet und über soziale Netzwerke, sowie der immer stärkeren Konvergenz der verschiedenen Medienkanäle (Fernsehen, Radio und Internet) macht das heutige Werbeverbot am Radio und Fernsehen keinen Sinn mehr», argumentierte Aeschi in seinem Vorstoss. Wirtschaftlich mächtige Akteure hätten bereits heute die Möglichkeit, über andere Kanäle ihre Meinung zu verbreiten.

Bei Aufhebung der Verbote sei zu befürchten, dass wirtschaftlich potente Akteure vor Wahlen und Abstimmungen die Meinungsbildung einseitig beeinflussen könnten oder bestimmte religiöse Bekenntnisse beworben würden. Wirtschaftlich schwächere Akteure hätten dagegen kaum die Möglichkeit, ihre Anliegen mit Radio- und Fernsehwerbung zu propagieren. Das Ausweichen ins Internet und auf alternative Werbekanäle wie Social Media könne ein solches Manko in absehbarer Zukunft nicht ausgleichen.

Die geltenden Verbote für politische und religiöse Werbung tragen gemäss Bundesrat zudem den Grundrechten der freien Meinungsäusserung und der Glaubensfreiheit Rechnung: «Es geht um den Schutz der institutionalisierten direktdemokratischen Willensbildung (Werbeverbot vor Volksabstimmungen und für Volkswahlen) und die Wahrung des Religionsfriedens (Werbeverbot für religiöse Bekenntnisse und die sie vertretenden Institutionen und Personen).»