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Freitag
09.09.2011

Keine Obergrenze für Roaming-Gebühren: Der Bundesrat hat entschieden, dass es bei den Tarifen für grenzüberschreitende Mobiltelefonie, das sogenannte Roaming, keine Gebührenlimite geben soll. Damit folgt die Schweiz nicht dem allgemeinen Trend in der EU, eine verbindliche Obergrenze für die Roaming-Gebühren festzulegen.

Obergrenzen gefordert hatten SP-Nationalrätin Ursula Wyss und SVP-Nationalrat Thomas Fuchs in zwei ähnlichen Motionen. Der Bundesrat räumte in seiner am Donnerstag publizierten Antwort ein, dass die Schweizer Roaming-Gebühren für Telefonie und SMS im Vergleich mit den Preisen in der EU relativ hoch seien. Lediglich bei den mobilen Datendiensten seien die Schweizer Preise vergleichbar mit jenen im EU-Raum - eine Ausnahme bilden jedoch die Prepaid-Angebote.

Dennoch: Der Bundesrat ist gegen die Einführung einer Preisobergrenze. Es würde zwar sichergestellt, dass Schweizer Kunden in den EU-Ländern billigere Roaming-Gebühren bezahlten, die Preise für die Vorleistungen der ausländischen Partnerfirmen würden jedoch nicht erfasst. Kleinere Schweizer Betreiber hätten daraus schliesslich einen Wettbewerbsnachteil. Weil sie bei ausländischen Partnern weniger Roaming-Minuten einkaufen, müssen sie dafür einen viel höheren Preis berappen.

In seiner Antwort macht der Bundesrat zudem darauf Aufmerksam, dass eine geforderte Preisobergrenze nur mittels eines bilateralen Abkommens mit der EU zustande kommen könne. Die Bundesregierung wolle das in der nächsten Auslegeordnung zur Europapolitik überdenken. Ein solches Abkommen müsse aber deckungsgleich mit den WTO-Bestimmungen sein.

Die Regierung schliesst die Festsetzung einer Preisobergrenze nicht ganz aus. Falls sich aus der international laufenden Diskussion neue Erkenntnisse ergeben sollten, werde der Bundesrat Massnahmen gegen zu hohe Roaming-Tarife prüfen. Auch die hiesigen Mobilfunkanbieter sind gefordert: Die Bundesregierung erwartet nämlich, dass diese bereits vorher Schritte unternehmen, indem sie die derzeitigen Währungsvorteile an ihre Kunden weitergeben.