Der Bundesrat will das Mobiltelefonieren über eine Freisprechanlage im Auto nicht verbieten. Er lehnt eine Motion von Nationalrätin Franziska Teuscher (Grüne/BE) ab. Ausschlaggebend für ihn ist, dass bei der Freisprechanlage die Hände frei bleiben. Teuscher bezog sich in ihrer Motion auf eine US-Studie, wonach das Telefonieren am Steuer die Fahrtüchtigkeit gleich stark einschränke wie ein Alkoholpegel von 0,8 Promille - egal ob mit oder ohne Freisprechanlage. Auch das Telefonieren mit Freisprechanlage sei deshalb zu untersagen.
In seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme weist der Bundesrat auf den geringen Probandenumfang der Studie hin. Zudem habe sie beschränkte Aussagekraft, da keine umfassende Analyse der Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit und Reaktionsfähigkeit vorgenommen worden sei. Einzig Teilaspekte seien untersucht worden.
Den Ablenkungseffekt durch ein Telefongespräch räumt der Bundesrat durchaus ein. Zur Ablenkung könnten indessen auch das Gespräch mit Passagieren oder das Musikhören beitragen. Und diese Tätigkeiten toleriere der Gesetzgeber. Alle Kommunikationsmittel im Auto zu verbieten ginge zu weit. Die Differenzierung zwischen verbotenem Telefonieren mit dem Handy in der Hand und am Ohr und dem erlaubten über die Freisprechanlage sei also durchaus sinnvoll.
Dienstag
12.12.2006