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Montag
07.02.2005

Der Bundesrat ist bereit, die Situation der Schweizer Buchverlage und den heimischen Buchmarkt unter die Lupe zu nehmen. Fördermassnahmen zu Gunsten des Lesens und der Literatur schliesst er dabei nicht aus. Die Regierung beantragt, ein Postulat von Nationalrätin Vreni Müller-Hemmi (SP/ZH) anzunehmen. Lese- und Literaturförderung sollen im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes behandelt werden, kündigte sie an. Voraussetzung für eine allfällige Förderung sei, über genaue Daten zum Verlagswesen und Büchervertrieb zu verfügen. Berücksichtigen will der Bundesrat den Bericht des Basler Wirtschaftsforschungsinstitutes Prognos AG zu Buchmarkt und Buchpreisbindung in der Schweiz. Gemäss dieser in seinem Auftrag durchgeführten Untersuchung hätte die Aufgabe der Buchpreisbindung in der Schweiz mehr Nachteile als Vorteile.

Die umstrittene Buchpreisbindung soll in der Schweiz verboten werden. Die Wettbewerbskommission (Weko) ist der Ansicht, dass die Preisbindung den Wettbewerb verzerrt. Der Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) hält dagegen, dass das Buch als Kulturgut nicht ganz dem freien Markt ausgeliefert werden dürfe. Nachdem die Weko-Rekurskommission der Weko Recht gab, das Bundesgericht aber die Beschwerde des SBVV teilweise guthiess, liegt der Fall wieder bei der Weko. Sie muss nun untersuchen, ob sich eine Preisbindung aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz - tiefere Herstellungskosten, besseres Produktesortiment - nicht doch rechtfertigen liesse. Ein Entscheid soll noch 2005 fallen. In den deutschsprachigen Nachbarländern ist die Buchpreisbindng gesetzlich verankert; in Österreich seit dem Jahr 2000 und in Deutschland seit 2002. Keine gesetzliche Buchpreisbindung kennen die Romandie und das Tessin.