Content:

Sonntag
11.12.2011

Der Bundesrat hat mehrere Änderungen der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) beschlossen. Zum einen sollen die Übertragungsrate für das Herunterladen von Daten aus dem Internet erhöht und die Preisobergrenze für diese Leistung herabgesetzt werden. Zum andern hat er die Mobiltelefonie-Anbieter zu mehr Schutz jugendlicher Nutzerinnen und Nutzer vor telefonischen Mehrwertdiensten mit erotischen oder pornografischen Inhalten verpflichtet. Die Änderungen treten am 1. März 2012 in Kraft.

Die minimale Übertragungsrate hat der Bundesrat von 600 auf 1000 Kbit/s erhöht und zugleich die Preisobergrenze für einen Anschluss mit einer solchen Datenrate von 69 auf 55 Franken pro Monat (exkl. MwSt.) gesenkt. Bisher musste die Swisscom als Grundversorgungskonzessionärin einen Internetanschluss anbieten, der eine Übertragungsrate von 600 Kbit/s «Download» und von 100 Kbit/s «Upload» gewährleistet. Nur ein Mitgliedstaat der Europäischen Union, Finnland, hat einen vergleichbaren Breitbandanschluss in die Grundversorgung aufgenommen. Die nächsten Anpassungen könnte der Bundesrat vor Ablauf der derzeitigen Konzession im Dezember 2017 vornehmen.

Den Schutz von Jugendlichen vor erotischen und pornografischen Telefondienstleistungen will der Bundesrat erhöhen, indem die Mobiltelefonie-Anbieter beim Vertragsabschluss oder Verkauf eines Gerätes verpflichtet werden, sich «aktiv nach dem Alter des Hauptnutzers» zu erkundigen. Bereits jetzt müssen sie Mehrwertdienste mit erotischen oder pornografischen Inhalten sperren, wenn sie erfahren, dass ein Nutzer unter 16 Jahren alt ist.