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Donnerstag
29.03.2012

Die Anwendung der elektronischen Signatur soll vereinfacht werden: Am Mittwoch hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES) aus dem Jahr 2003 eröffnet. Um dem Bedürfnis von Wirtschaft und Verwaltung nach einer zeitgemässeren Regelung nachzukommen, soll die elektronische Signatur künftig auch für juristische Personen und Behörden einfacher anwendbar sein, wie der Bund am Mittwoch bekannt gab.

Das Bundesgesetz über die elektronische Signatur stand von Anfang an in der Kritik, es gäbe zu viele Hürden bei der Anerkennung elektronischer Signaturen. Dies soll nun korrigiert werden: «Mit einer Revision des ZertES soll insbesondere die bisherige `qualifizierte elektronische Signatur`, die nur natürlichen Personen zugänglich ist, mit der `geregelten elektronischen Signatur` ergänzt werden», teilte der Bund mit. Diese soll auch von Unternehmen und Behörden genutzt werden können.

Weiter soll die sichere Authentifikation mit Produkten von Zertifizierungsdiensten gesetzlich geregelt werden. Keine Änderungen seien hingegen bei den bestehenden Regelungen wie etwa der Freiwilligkeit für die Anbieter und der nicht abschliessenden Regelung von Zertifikatsprodukten geplant. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Juni 2012.