Die Vergabe der Live-Übertragungsrechte der Bundesligaspiele an eine Kabelnetzbetreiberin passt den Landesmedienanstalten nicht in den Kram. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Landesmedienanstalten (DLM) bewertete am Donnerstag in einer Medienmitteilung den Vorgang «als einen medienrechtlich relevanten Fall». Eine Konstellation, bei der Netzbetreiber und Inhalteanbieter identisch wären, sei neu, liess der DLM-Vorsitzende Wolfgang Thaenert vernehmen. «Wenn Netz und Inhalt in einer Hand liegen, so hat das eine neue Qualität. Ein solch `integriertes Vorhaben` bedarf einer medienrechtlichen Prüfung unter dem Gesichtspunkt des Vielfaltsgebotes», erklärte er. Der DLM-Vorsitzende betonte, dass es sich bei einer kommentierten Übertragung der Fussballspiele voraussichtlich um ein Rundfunkangebot handeln würde. Hierfür wäre eine rundfunkrechtliche Zulassung erforderlich, über die der Anbieter nicht verfügt.
Donnerstag
22.12.2005