Nur für Titel der bedrohten Regional- und Lokalpresse mit kleinen Auflagen soll der Bund die Posttaxen verbilligen. Diesen Grundsatzentscheid hat die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerats am Freitag mit 5 zu 4 Stimmen gefällt. Der Nationalrat hatte früher beschlossen, abonnierte Zeitungen und Zeitschriften weiterhin durch die Post zu distanzunabhängigen Vorzugspreisen transportieren zu lassen. Dies sollte der Bund mit jährlich 60 Millionen Franken subventionieren. 20 weitere Millionen bekäme die Post, um gezielt die Beförderung kleinauflagiger Titel zusätzlich zu verbilligen. Die Mehrheit der Ständeratskommission will nun nicht, dass von den Subventionen nach dem Giesskannensystem auch Titel mit grossen Auflagen profitieren, die darauf nicht angewiesen sind. Die Bundeshilfe soll sich fortan auf die gefährdete, für die Demokratie aber wichtige Regional- und Lokalpresse beschränken.
Die Minderheit der Kommission unterstützt die Lösung des Nationalrates, die auf intensiven Diskussionen mit Verlegern und der Post beruhe. Noch geprüft wird eine Verpflichtung der Post, für Mitgliederzeitschriften ohne Profitorientierung Ermässigungen zu gewähren. Für die indirekte Presseförderung gilt heute das Drittelmodell, mit dem Bund, Verlage und Post den Zeitungstransport gemeinsam verbilligen. Mit dem Sparpaket 2003 wurde der Bundesbeitrag von 100 auf 80 Millionen Franken gesenkt und auf Ende 2007 befristet. Eine Motion der Räte, dies rückgängig zu machen, wollte der Bundesrat nicht erfüllen.
Samstag
28.04.2007