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Samstag
13.12.2008

Der deutsche Bundesgerichtshof hat die Klage eines TV-Filmschauspielers gegen die «Bild»-Zeitung endgültig abgewiesen und damit die Pressefreiheit über die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen gestellt. Geklagt hatte Karsten Speck, der es der Boulevardzeitung verbieten lassen wollte, drei Jahre alte Bilder nochmals zu publizieren, die sich mit einem Hafturlaub des wegen Betrugs Verurteilten befassten. Der Fall war durch alle Instanzen gegangen. Das Landgericht Berlin hatte die Klage von Speck gutgeheissen, wogegen das Kammergericht Berlin einen gegenteiligen Entscheid fällte.

Dem hat der Bundesgerichtshof jetzt zugestimmt. Leitsatz laut der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» vom Freitag: «Eine Bildberichterstattung über den Strafvollzug bei einem bekannten Filmschauspieler kann auch ohne dessen Einwilligung durch ein Bedürfnis nach demokratischer Kontrolle der Strafvollzugsbehörden gestattet sein.» Zudem schreibt der BGH, dass die Presse selbst entscheiden darf, was sie für wichtig hält und was nicht - nicht Gerichte. Und dass auch unterhaltende Beiträge der Presse (inklusive Bilder) einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung leisten können.