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Donnerstag
27.04.2006

Im Streit um die exklusive Vermarktung der Fussball-Weltmeisterschaft hat der Fussball-Weltverband Fifa eine Niederlage erlitten. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) lehnte den Markenschutz für die Marke «Fussball WM 2006» komplett ab. Der Verband hatte den Markenschutz für mehr als 860 Waren und Dienstleistungen eintragen lassen. Dagegen hatte unter anderen der Süsswarenhersteller Ferrero geklagt. Damit kann die Fifa die offiziellen WM-Sponsoren nicht davor bewahren, dass auch andere Unternehmen mit dieser Marke werben.

Hinsichtlich der Marke «WM 2006» ordnete der Bundesgerichtshof eine neuerliche Prüfung durch das Bundespatentgericht an, das in diesem Punkt einen Markenschutz teilweise abgelehnt hatte. Der Anwalt der Kläger, Götz Jordan, hatte vor Gericht argumentiert, die Fifa habe die Marken für zahlreiche Waren und Dienstleistungen eintragen lassen, um den offiziellen WM-Sponsoren den Rücken frei zu halten, damit diese die bevorstehende Weltmeisterschaft werbemässig ausschlachten könnten. «Ich meine, dass man dieses Verhalten als rechtsmissbräuchlich bezeichnen kann und muss.»

Fifa-Anwalt Herbert Messer hielt dem entgegen, dass die WM 2006 eindeutig mit dem Fussball-Weltverband in Verbindung stehe. «Die zeitliche Eingrenzung weist die Inhaberschaft allein der Fifa zu.» Wie die «Financial Times Deutschland» schreibt, gäbe es auch nach dem Urteil des BGH keine endgültige Klarheit, da die Fifa sich ihre Marken auch EU-rechtlich gesichert habe. So könne der Fussball-Verband auf jeden Fall mit Bezug auf EU-Recht weiterhin gegen jedes Unternehmen vorgehen, das ohne Lizenz mit der Fussball-WM wirbt. - Siehe auch: Streit um die Wortmarke «Fussball WM 2006»