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Freitag
12.10.2007

Der Roman «Esra» des in Prag geborenen deutschen Schriftstellers und Kolumnisten Maxim Biller bleibt verboten. Dies hat das deutsche Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Roman verletze nach einem am Freitag veröffentlichten Beschluss das Persönlichkeitsrecht von Billers Ex-Freundin. In dem stark autobiografisch gefärbten Werk von Maxim Biller sei seine Ex-Freundin eindeutig als «Esra» erkennbar. In dem Buch würden intimste Details der Liebesbeziehung geschildert.

Damit haben die Karlsruher Richter die Beschwerde von Billers Verlag Kiepenheuer & Witsch im Wesentlichen abgelehnt. Der Verlag sah durch das gerichtliche Verbot die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Kunst verletzt. Allerdings revidierten die Verfassungsrichter das Urteil des
Bundesgerichtshofs, der das Verbot vor zwei Jahren bestätigt hatte, in einem Punkt. Anders als Billers Ex-Freundin habe deren Mutter keinen Unterlassungsanspruch. Zwar sei auch sie in der Romanfigur Lale erkennbar. Der Umstand, dass sie dort sehr negativ gezeichnet sei, reiche allerdings nicht für ein Verbot, meinen die Verfassungsrichter abschliessend.