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Freitag
23.12.2011

Das Urteil gegen einen früheren Manager des Kinderkanals Ki.Ka ist rechtskräftig. Der deutsche Bundesgerichtshof hat die vom ehemaligen Herstellungsleiter eingereichte Revision als «unbegründet» verworfen. Dieser hatte sich gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Erfurt gewandt, welches ihn am 5. Juli 2011 wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue in 48 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt hatte.

Nach den Feststellungen des Landgerichts war der heute 44-jährige Angeklagte seit dem Jahr 1996 als angestellter Herstellungsleiter beim Kinderkanal, einem Gemeinschaftsprogramm von ARD und ZDF unter der Federführung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), tätig. Zu seinen Aufgaben gehörte unter anderem die betriebswirtschaftliche Betreuung sämtlicher Programmproduktionen und sonstiger Betriebsvorgänge. Daneben war er berechtigt, in festgelegtem Umfang Aufträge an externe Produktionsdienstleister zu vergeben und Rechnungen anzuweisen; eine wirksame interne Überprüfung seiner Tätigkeit habe diesbezüglich «praktisch nicht» stattgefunden.

«Dies nutzte der Angeklagte im Zusammenwirken mit dem Geschäftsführer eines freien Produktionsunternehmens dazu aus, den MDR in einer Vielzahl von Fällen mittels von ihm an das Unternehmen erteilter fingierter Aufträge und entsprechender Scheinrechnungen zur Auszahlung von Beträgen im fünf- bis sechsstelligen Eurobereich zu veranlassen, obwohl die abgerechneten Leistungen, wie der Angeklagte wusste, zu keinem Zeitpunkt erbracht worden waren», hielten die Richter am Donnerstag in einer Mitteilung fest.

Im abgeurteilten Tatzeitraum, Oktober 2005 bis Oktober 2010, habe das Produktionsunternehmen auf diese Weise «unberechtigte Einnahmen von insgesamt 4 622 836.04 Euro» erzielt. «Der Angeklagte nahm nach Begleichung der Scheinrechnungen durch den MDR einen Anteil von mindestens 40 Prozent der jeweiligen Rechnungssumme entgegen, den ihm der Geschäftsführer des Produktionsunternehmens in bar zukommen liess», stellten die Richter weiter fest. Das Geld habe der Angeklagte zu einem geringen Teil für seinen laufenden Lebensunterhalt verwendet, «den grössten Teil setzte der an pathologischer Spielsucht leidende Angeklagte jedoch an Geldspielautomaten um».