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Freitag
26.04.2019

Medien / Publizistik

WOZ vs.  Staatssekretariat für Wirtschaft: Urteil nach vierjähriger Verfahrensschlacht

WOZ vs. Staatssekretariat für Wirtschaft: Urteil nach vierjähriger Verfahrensschlacht

Aus dem ungleichen Duell der «Wochenzeitung» (WOZ) gegen das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und das Eidgenössische Wirtschaftsdepartement ist die Zeitung vor dem Bundesgericht als Sieger hervorgegangen.

Es geht um die Herausgabe einer Liste von Schweizer Waffenexporteuren aus dem Jahr 2014, wogegen sich das Seco seit geschlagenen vier Jahren mit Händen und Füssen wehrt. Unter Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz hatte die WOZ am 1. April 2015 erstmals um Zugang zu einer Liste von Schweizer Firmen, die Kriegsmaterial exportieren, ersucht.

Die Sache ging seither durch alle Instanzen: Nachdem der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) wie auch das Bundesverwaltungsgericht im Sinne der WOZ argumentierten und urteilten, blieb dem Staatssekretariat für Wirtschaft als letzter Strohhalm nur noch das Bundesgericht. Im Verfahren trat das Eidgenössische Wirtschaftsdepartement, damals noch unter der Leitung von Bundesrat Johann Schneider-Ammann, als Partei in Erscheinung.

Der Weg bis nach Lausanne zeugt von einem seltsamen Transparenzverständnis der Bundesbehörde. So hatte sich das Seco unter anderem hartnäckig darauf berufen, dass die aussenpolitischen Interessen der Schweiz unter einer Veröffentlichung leiden würden und deshalb eine Herausgabe der Liste mit Waffenexporteuren kategorisch abgelehnt.

Doch schon das Bundesverwaltungsgericht entgegnete, eine «ernsthafte Gefährdung der aussenpolitischen Interessen oder eine wesentliche Beeinträchtigung der internationalen Beziehungen der Schweiz» erscheine im Fall einer Gutheissung des Zugangsgesuchs «unwahrscheinlich».

Das Seco habe «jedenfalls nicht plausibel dargelegt, dass die importierenden Länder ein substanzielles Interesse an der absoluten Vertraulichkeit dieser Angaben hätten bzw. deren Bekanntwerden zu ernsthaften zwischenstaatlichen Verstimmungen führen würde».

Bei der «Wochenzeitung» überwiegt nach dem wegweisenden Bundesgerichtsurteil die Freude – obwohl seit dem ersten Gesuch am 1. April 2015 nun vier Jahre vergangen sind und die 3000 Franken Parteientschädigung auf keinen Fall reichen, um die hohen Gesamtkosten abzudecken.

Redaktor Jan Jirát, der für die WOZ die Beschwerde führte, sagte dem Klein Report am Mittwoch: «Es ist in der Tat stossend, dass das Verfahren derart viel Zeit in Anspruch genommen hat. Die Zahlen von 2014 sind natürlich nicht mehr aktuell, aber das BGÖ-Einsichtsgesuch war von Beginn an als Etappenziel gedacht.»

Inzwischen habe man – ausgehend vom aktuellen Urteil – bereits ein neues BGÖ-Gesuch für die Jahre 2015 bis 2018 beim Seco gestellt. «Und hoffentlich ziehen weitere Medien nach mit ähnlichen Anfragen», so Jan Jirát gegenüber dem Klein Report.

Genau genommen ist das Staatssekretariat für Wirtschaft aber auch nach dem höchstrichterlichen Entscheid nicht verpflichtet, die Liste mit den Waffenexporteuren herauszurücken. Die Bundesbehörde muss nun zunächst eine Anhörung der involvierten Firmen durchführen und so eruieren, ob sich die Betroffenen ihrerseits unter Berufung auf Geschäftsgeheimnisse gegen eine Veröffentlichung der Daten zur Wehr setzen wollen. In einem weiteren Schritt würde dann eine Interessenabwägung vorgenommen.

Eine Verweigerung der Aktenherausgabe durch das Seco bleibt also durchaus möglich. Jan Jirát dazu: «Ich bin vorerst nur verhalten optimistisch. Gerade auch was Schwärzungen betrifft. Es wäre toll, wenn wir die Liste hätten, bevor die ‚Korrekturinitiative’ zur Abstimmung kommt. Für die öffentliche Debatte über Kriegsmaterialexporte ist die Liste relevant.»

Trotz dieser langen Odyssee ist der Journalist der Meinung, dass das Öffentlichkeitsgesetz griffig genug ist, damit Medien wirksam für Transparenz in der Verwaltung sorgen können. Denn der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte setze sich mit seinen Empfehlungen und Schlichtungsverhandlungen für eine angebrachte und ausgewogene Umsetzung des Gesetzes ein, findet Jirát.

«Zugleich stelle ich langsam ein Umdenken bei den meisten Bundesbehörden fest. Sie haben mittlerweile eine eigene Abteilung für das Öffentlichkeitsgesetz und gehen oft fair mit den BGÖ-Anfragen um. Die Verweigerungshaltung des Seco im konkreten Fall ist keineswegs die Regel – sogar innerhalb des Seco habe ich eigentlich meist sehr gute Erfahrungen gemacht», sagt Jan Jirát dem Klein Report abschliessend.