Genfer Weine mit der geschützten Ursprungsbezeichnung «AOC Genève» dürfen künftig keinen französischen Traubensaft mehr enthalten. Das Bundesgericht hat ein Übergangsreglement der Genfer Regierung annulliert, das das Mischen mit Trauben aus Frankreich erlaubte. Das Lausanner Urteil vom 2. Februar, das am Dienstag von der Tageszeitung «Le Temps» publik gemacht wurde, wird unter den Genfer Winzern bei der nächsten Weinlese für Verwirrung sorgen. Rund vierzig von ihnen bewirtschaften auch Rebberge im Grenzgebiet, die teilweise auf französischem Boden liegen.
Gemäss Angaben des Genfer Dienstchefs für Landwirtschaft, Jean-Pierre Viani, betrifft dies rund 140 Hektaren oder rund 10 Prozent der Genfer Weinberge. Aus seiner Sicht ist die Lage aber nicht katastrophal. Das annullierte Reglement betreffe nur die Lesen 2008 und 2009. Das Übergangsreglement diene nur dazu, die Phase bis zur Inkraftsetzung einer neuen gesetzlichen Grundlage für das AOC-Label zu überbrücken. Diese werde zurzeit mit der EU ausgehandelt.
Dienstag
10.02.2009