Die 2003 ausgestrahlten TV-Spots gegen Werbeverbote waren keine unzulässige politische Werbung. Das Bundesgericht hat einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) bestätigt. Im November und Dezember 2003 hatte das Schweizer Fernsehen DRS im Rahmen einer breit angelegten Kampagne der Allianz gegen Werbeverbote verschiedene Werbespots ausgestrahlt. Gezeigt war unter anderem eine echte Werbung der Swisscom worden, die im Gegensatz zum Original teilweise durch einen schwarzen Zensurbalken verdeckt war.
Anschliessend wurde die Website www.stop-werbeverbote.ch eingeblendet. Die UBI kam zum Schluss, dass der Spot nicht gegen das Verbot politischer Werbung am Fernsehen verstossen habe. Das Bundesgericht hat dies nun bestätigt und die Beschwerde dreier Personen von Tabak- und Krebspräventionsorganisationen abgewiesen. Sie hatten gerügt, der Spot bekämpfe in Tat und Wahrheit die momentan im eidgenössischen Parlament und in mehreren Kantonen diskutierten Einschränkungen der Tabak- und Alkoholwerbung.
Laut den Lausanner Richtern hat der umstrittene Spot zwar durchaus einen politischen Inhalt. Er nehme aber keinen Bezug auf den Tabak- und Alkoholkonsum. Die Stossrichtung der Aussagen der Allianz gegen Werbeverbote sei weiter gefasst und richte sich gegen Werbeverbote schlechthin. Wohl würden zur Zeit Verbote vorab im Bereich Tabak und Alkohol diskutiert. Der umstrittene Spot habe aber nicht in zeitlicher oder sachlicher Nähe zu einer konkreten Abstimmung gestanden. Der Entscheid des Bundesgerichts erfolgte auch mit Blick auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von 2001. Dieser hatte im Zusammenhang mit einer Beschwerde des Vereins gegen Tierfabriken festgehalten, dass sich ein mit dem Verbot politischer Werbung verbunderer Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit im Einzelfall als verhältnismässig und «in einer demokratischen Gesellschaft notwendig» erweisen müsse.
Bis zu einer neuen gesetzlichen Regelung sind laut Bundesgericht Verbote politischer Werbung im Sinne dieses Entscheides auf das Erforderliche zu beschränken. Am Mittwoch hat sich der Ständerat bei der Beratung des neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) für ein generelles Verbot politischer Fernsehwerbung ausgesprochen (Urteil 2A.303/2004 vom 26. Januar 2005; keine BGE-Publikation).
Donnerstag
03.03.2005