Das Bundesgericht hat die Verfahren im Streit um die Raclette-Ursprungsbezeichnung bis Ende Januar 2007 auf Eis gelegt. Der Walliser Milchverband hatte die Sistierung mit dem Hinweis auf neue Einigungsbemühungen verlangt. Die Rekurskommission des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (Reko EVD) hatte im vergangenen Juni entschieden, dass der Begriff «Raclette» für sich alleine nicht geschützt werden könne. Der Walliser Milchverband gelangte dagegen ans Bundesgericht.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hatte 2003 entschieden, dass nur noch Käse aus dem Wallis den Namen «Raclette» tragen dürfe. Dagegen rekurrierten der Verein Raclette Schweiz, Crémo, Migros und Deutschschweizer Käseproduzenten mit Erfolg bei der Reko EVD. Die Reko kam zum Schluss, dass «Raclette» ursprünglich ein Gericht und nicht einen Käse bezeichne. Der Begriff «Raclette» könne deshalb weder für den Walliser Raclette-Käse noch für sonst einen Käse als traditionell bezeichnet werden. Geschützt sei dagegen «Walliser Raclette» respektive «Raclette du Valais». - Siehe auch: Raclette ist nicht gleich Raclette
Freitag
10.11.2006