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Montag
01.10.2007

Das Schweizer Bundesgericht hat ein Verbot des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic gegen den britischen Pharmakonzern GlaxoSmithKline bestätigt, der in einem Internetbeitrag unter dem Titel «Migräne & Sport» unzulässige Arzneimittelwerbung betrieben habe. Die Pharmafirma vertreibt in der Schweiz zwei Medikamente gegen Migräne, die als Wirkstoffe Triptane enthalten. 2005 publizierte die Firma auf ihrer Website zwei Beiträge, in denen auf die Behandlungsmöglichkeit mit Triptanen hingewiesen wurde.

Laut den Lausanner Richtern wurde mit dem fraglichen Artikel die Grenze zulässiger Information überschritten. Der Text enthalte zwar nur einen Satz zu Triptanen und weise daneben auch auf andere Behandlungsmöglichkeiten hin. Indessen würden Triptane dadurch in den Vordergrund gerückt, indem sie bei Migräne-Anfällen als letztes Mittel empfohlen würden, falls normale Schmerzmittel nicht ausreichen sollten. Zudem sei nicht auf die Notwendigkeit ärztlicher Beratung vor dem Einsatz triptanehaltiger Mittel hingewiesen worden. Schliesslich habe der Text das Firmensignet des Unternehmens enthalten, womit für den Durchschnittsleser eine Verbindung zu seiner Produktepalette geschaffen worden sei. Die Auffassung, dass der werbende Charakter überwiege, sei insgesamt zwar streng, aber nicht bundesrechtswidrig.

Bereits vor einem Jahr hatte das Bundesgericht bestätigt, dass der Pharmakonzern Pfizer mit seiner Broschüre «Kopfschmerzen oder Migräne? - Ein Ratgeber» unzulässige Werbung für Arzneimittel betrieben hat. Der an 939 000 Frauen verschickte Text hatte ebenfalls Triptane zur Migräne-Behandlung empfohlen.