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Mittwoch
04.10.2006

Der Pharmakonzern Pfizer darf seine Broschüre «Kopfschmerzen oder Migräne? - Ein Ratgeber» nicht mehr vertreiben. Laut Bundesgericht wird darin unerlaubterweise Arzneimittelwerbung betrieben. Ausserdem muss Pfizer in der Broschüre gemachte Aussagen korrigieren. Pfizer hatte die Broschüre Ende 2004 samt einem persönlichen Begleitschreiben an 939 000 Frauen zwischen 25 und 70 Jahren in der ganzen Schweiz versandt. Darin heisst es unter anderem, die Schweizerische Kopfwehgesellschaft empfehle bei Migräne mit Einschränkungen im täglichen Leben «so genannte Triptane».

Triptan ist der Wirkstoff des verschreibungspflichtigen Pfizer- Medikaments Relpax. Relpax wird weder im Begleitbrief noch in der Broschüre namentlich erwähnt, wohl aber dessen Wirkstoff. Nicht erwähnt wird, dass die Schweizerische Kopfwehgesellschaft eine «Partnerfirma» von Pfizer ist, die vom US-Multi gesponsert wird. Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic sah in der Broschüre und dem Begleitbrief eine unerlaubte Werbung. In der Folge verbot das Heilmittelinstitut Pfizer am 9. Mai 2005, die Broschüre und das Begleitschreiben weiter zu verbreiten.

Zudem sollte der Pharmamulti die Adressatinnen der Broschüre darüber aufklären, dass diese die medikamentöse Behandlung von Migräne nicht vollständig wiedergebe. Mit seiner Beschwerde bei der Eidgenössischen Rekurskommission blitzte der Konzern am 14. Dezember 2005 ab. Am 30. Januar wandte sich Pfizer deshalb ans Bundesgericht und reichte Verwaltungsgerichtsbeschwerde ein.

In seinem Urteil vom 10. August weist das Bundesgericht diese Beschwerde jedoch ab. Der Versand der Broschüre hatte laut den Lausanner Richtern offensichtlich die Förderung des Verkaufs von Medikamenten, die den Wirkstoff Tritane enthalten, und damit auch des Pfizer-Produkts Relpax zum Ziel. Da sich diese Werbung jedoch an das breite Publikum richte und nicht, wie in der Arzneimittel-Werbeverordnung vorgesehen, bloss an die zur Verschreibung berechtigten Personen, sei die Broschüre unzulässig. Es handle sich auch nicht bloss um eine Information; die Broschüre beziehe sich zumindest indirekt auf bestimmte Arzneimittel.