Die Swisscom muss ihre Preise für die letzte Meile (Interkonnektionsdienste) vorläufig nicht senken. Das Bundesgericht hat nach einer Beschwerden des blauen Riesen einer entspreichenden Verfügung der Kommunikationskommission (ComCom) die aufschiebende Wirkung erteilt. Die ComCom war im November 2003 auf Klagen von TDC Switzerland (Sunrise) und MCI WorldCom zum Schluss gekommen, dass die Swisscom in den Jahren 2000 bis 2003 für eine Reihe von Interkonnektionsdiensten überhöhte Preise verlangt habe. Deshalb verfügte die ComCom für die fragliche Zeit eine nachträgliche Preisreduktion von 25 bis 35%. Dagegen erhob die Swisscom Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht. Die Lausanner Richter haben den Eingaben nun die aufschiebende Wirkung erteilt. Gemäss Begründung haben sich weder TDC noch MCI diesem Antrag widersetzt.
Gleichzeitig verfügte das Bundesgericht, das Verfahren vorläufig auf alle verfahrensrechtlichen Fragen zu beschränken. Es geht unter anderem darum, ob die ComCom den Parteien gewisse Informationen zu Unrecht vorenthalten hat. Die Swisscom hatte überdies den Beizug externer Berater durch die ComCom bemängelt. Die Interkonnektion regelt die Zusammenschaltung der Netze von Swisscom und alternativen Anbietern. Laut Swisscom beinhalten die Interkonnektionspreise nur die relevanten Kosten und keine Gewinne.
Das Bundesgericht hat den Streitparteien und der ComCom nun eine Frist bis zum 19. April gestellt, um sich zu diesen und weiteren verfahrensrechtlichen Fragen zu äussern. Bei der verfügten Preissenkung geht es um einen zweistelligen Millionenbetrag. Siehe auch Tele2 verklagt Swisscom wegen letzter Meile und Swisscom wendet sich gegen ComCom-Entscheid
Dienstag
16.03.2004