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Donnerstag
26.03.2009

Die strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichtes hat Kurt Marti, den Redaktor der linken Oberwalliser Zeitung «Rote Anneliese» (RA), nach einem vier Jahre dauernden Prozess vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Das Bundesgericht findet in der Begründung des Urteils vom 9. März 2009 deutliche Worte: «Die Vorinstanz (Walliser Kantonsgericht, Anm. d. Red.) dichtet aufgrund einer überdehnten Interpretation des Textes dem Beschwerdeführer (Kurt Marti, Anm. d. Red.) Äusserungen an, welche dieser tatsächlich und nach dem Eindruck des unbefangenen Durchschnittslesers gar nicht getan hat und welche denn auch in der Strafklage des Beschwerdegegners überhaupt nicht eingeklagt worden sind. Damit verletzt sie (Walliser Kantonsgericht, Anm. d. Red.) Bundesrecht.»

Die RA hatte im November 2004 die Freistellung zweier Klosterfrauen in Unterems und die Restrukturierung des Vereins Insieme kritisiert. Daraufhin hatte der damalige Vereinspräsident gegen Kurt Marti eine Strafklage wegen Ehrverletzung eingereicht.

«Es handelt sich hier um einen krassen Fall politischer Justiz», schreibt Kurt Marti in einer Mitteilung vom Donnerstag. Er habe in seiner Berichterstattung die Walliser Justiz regelmässig kritisiert; auch die zuständigen Bezirks- und Kantonsrichter. «Mit dem konstruierten Schuldspruch hat die Walliser Justiz versucht, einen Kritiker mundtot zu machen.»

Die «Rote Anneliese» wurde 1973 von der Partei «Kritisches Oberwallis» - heute Sozialistische Partei Oberwallis - gegründet und hat es sich zum Ziel gesetzt, die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Kanton Wallis kritisch zu durchleuchten und politische, soziale und ökologische Missstände aufzudecken. Die Zeitung erscheint fünfmal jährlich.