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Donnerstag
01.06.2006

Über die vorgesehenen Urheberrechtsgebühren auf Mp3-Playern und Harddisc-Recordern muss jetzt das Bundesgericht entscheiden. Vier Konsumentenorganisationen und die Urheberrechtsgesellschaft SUISA reichten aus unterschiedlichen Gründen Beschwerde in Lausanne ein.

Die vier Konsumentenorganisationen ACSI, FRC, KF und SKS wehren sich gegen den Entscheid der Eidgenössischen Schiedskommission vom Januar 2006, wie die Konsumentenorganisationen am Donnerstag mitteilen. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde richtet sich gegen den Entscheid über die Erhebung von Urheberrechtsabgaben auf digitalen Speichermedien. Die Konsumentinnen und Konsumenten würden doppelt oder sogar mehrfach zur Kasse gebeten. Auch die Urheberrechtsverwalterin SUISA, die Gegenseite, hat Beschwerde eingereicht, wie die SDA meldet. Es wurde seitens der SUISA eine höhere Gebühr beantragt und nun wolle man wissen, ob die Schiedskommission richtig entschieden habe, heisst es. - Mehr zu diesem Thema Suisa und Kunstschaffende wollen MP3-Gebühren und Vorerst keine Urheberrechtsgebühren auf MP3-Player