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Sonntag
14.05.2006

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Redaktors der «NZZ am Sonntag» gutgeheissen, der seine Quellen für einen Artikel nicht offen legen wollte. Im Beitrag vom Juni 2005 hatte der Journalist berichtet, bei einer tödlich verlaufenen Herzoperation am Zürcher Universitätsspital sei von den verantwortlichen Ärzten bewusst das Herz einer unverträglichen Blutgruppe eingepflanzt worden. Dazu berief er sich auf drei gut informierte Quellen. Die Staatsanwaltschaft weitete daraufhin ihre Untersuchung auf vorsätzliche Tötung aus und verlangte vom Berichterstatter, seine Quellen bekannt zu geben, wogegen sich dieser wehrte. Das Obergericht entschied im Januar, die Vorwürfe der NZZaS seien nicht aufzuklären, ohne dass der Journalist seine Quellen bekannt gebe. Diesen Entscheid hat das Bundsgericht jetzt mit Mehrheitsentscheid gekippt, wie die Nachrichtenagentur SDA am Sonntag unter Berufung auf ein Mitglied des Kassationshofes berichtete. Laut Dispositiv sei dem Zeugnisverweigerungsrecht für Medienschaffende gegenüber den Interessen der Strafverfolgung der Vorzug zu geben.