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Mittwoch
21.11.2007

Das Bundesgericht hat klargestellt, dass Filme nicht auf DVD verkauft oder verliehen werden dürfen, solange sie erstmalig im Kino laufen. Die Filmverleiher erhalten durch das Urteil Rückendeckung im Kampf gegen illegale Praktiken von Videotheken. Der Schweizer Verleiher der Filme «Million Dollar Baby» und «The Merchant of Venice» hatte 2005 gegen einen Genfer Videoklub geklagt. Der Laden hatte 180 aus dem kanadischen Graumarkt stammende DVDs der beiden Werke zum Kauf oder Verleih angeboten, während die Filme noch in Genfer Kinos liefen.

Im vergangenen März verurteilte das Genfer Kantonsgericht den Videoklub zur Zahlung von 16 000 Franken Schadenersatz an den Filmverleih. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt. Laut den Lausanner Richtern steht fest, dass der Videoklub das Urheberrechtsgesetz (URG) verletzt hat. Artikel 12 URG verbiete den Verkauf oder den Verleih von audiovisuellen Werken, wenn dadurch das Aufführungsrecht des Rechteinhabers beeinträchtigt werde. Gemäss Bundesgericht wird mit dieser Regelung die sogenannte «Auswertungskaskade» umgesetzt. Diese verbietet den Verkauf oder Verleih von DVDs, solange der Film erstmalig im Kino läuft. Am Ende der Kette steht die Ausstrahlung im Fernsehen.