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Dienstag
21.09.2004

Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen und der Preisüberwacher sind bei ihrem Preisdiktat für einen regionalen Kabelnetzbetreiber korrekt vorgegangen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Gesellschaft in einem Leitentscheid abgewiesen.

Der Preisüberwacher hatte 1999 eine Untersuchung gegen die Kabelnetzbetreiberin Antennes Collectives de Télévision SA eingeleitet. Sie hat 12 500 Kunden im Raum Delémont/Moutier. 2001 stellte er fest, dass die Firma ihre marktbeherrschende Stellung mit Monatspreisen von 23.70 Franken missbrauche. Er legte den Abonnementspreis für die Jahre 2002 bis 2004 per Verfügung auf 17 Franken pro Monat fest. Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko Wef) bestätigte diesen Entscheid 2003. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Gesellschaft nun in einem Grundsatzentscheid abgewiesen.

Zunächst bestätigten die Lausanner Richter die Auffassung der Vorinstanzen, dass der Gesellschaft auf dem relevanten Markt eine marktbeherrschende Stellung zukomme. Örtlich sei sie der einzige Kabelanbieter. Und in sachlicher Hinsicht sei eine gleichwertige Alternative zum Kabelempfang zu Recht verneint worden.

Insbesondere habe der Satellitenempfang als vergleichbare Lösung ausgeschlossen werden dürfen. Dieser möge allenfalls für technisch versierte Kunden ein vergleichbares Angebot darstellen, nicht aber für den durchschnittlichen Konsumenten, der einen möglichst unkomplizierten und verlässlichen Fernsehempfang wünsche.

Richtig sei auch die Einschätzung der Vorinstanzen, dass die verlangten Preise missbräuchlich seien. Die hier vom Preisüberwacher angestellte Kostenrechnung sei im Ergebnis korrekt und der festgelegte Preis erlaube der Beschwerdeführerin die Erzielung eines angemessenen Gewinns.