Content:

Freitag
05.09.2003

Das Bundesgericht in Lausanne hat entschieden, dass die Wettbewerbskommission (Weko) im Kabelnetzstreit zwischen Cablecom und Teleclub zu weit gegangen ist. Die Cablecom wollte letztes Jahr den Zugang von Teleclub auf ihr Kabelnetz davon abhängig machen, dass Teleclub die Empfangsbox von Cablecom statt einer eigenen verwendet. Die Weko eröffnete darauf im September 2002, gestützt auf das Kartellgesetz, diesbezüglich eine Untersuchung gegen die Cablecom. Gleichzeitig wurde Cablecom von der Weko vorsorglich dazu verpflichtet, das digitale Teleclub-Angebot auf ihrem Kabelnetz zu übertragen. Und dies, ohne von Teleclub den Einsatz der Cablecom-Empfangsbox verlangen zu können. Diese vorsorglichen Massnahmen wurden im März 2003 von der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen bestätigt.

Die Cablecom hat beim Bundesgericht gegen diese Massnahmen Beschwerde eingereicht und Recht bekommen. Die I. öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat die Beschwerde der Cablecom in ihrer Sitzung vom Freitag nun mit 4:1 Richterstimmen gutgeheissen. Die Lausanner Richter kamen zum Schluss, dass die Voraussetzungen für den Erlass der vorsorglichen Massnahmen nicht erfüllt seien. Denn bei den Anordnungen der Weko handle es sich weniger um eine vorsorgliche Massnahme als vielmehr um einen vorsorglichen Entscheid in der Sache selber. In einer komplexen Situation werde damit unzulässigerweise ein Zustand fixiert - mit möglicherweise irreversiblen Folgen. Mehr zu diesem Thema: Cablecom-Rekurs gegen Teleclub abgewiesen