Das Bundesgericht muss sich ein zweites Mal mit der Buchpreisbindung befassen. Der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) ficht den Entscheid der Rekurskomission für Wettbewerbsfragen (Reko/Wef) an, die Preisbindung zu untersagen. Die Reko/Wef hatte Mitte Juli eine Verwaltungsbeschwerde des SBVV und des Börsenvereins des deutschen Buchhandels gegen eine Verfügung der Wettbewerbskommission (Weko) abgelehnt.
Die Weko hatte festgestellt, dass die Preisbindung eine unzulässige Wettbewerbsabrede darstelle. Die Preisbindung in der Schweiz ist im so genannten Sammelrevers geregelt. Mit diesem verpflichten sich die Buchhändler, die von den Buchverlagen festgesetzten Preise einzuhalten. Rund 90 Prozent der deutschsprachigen Bücher unterliegen der Preisbindung. Im Tessin und in der Romandie gilt keine Buchpreisbindung.
Die Weko und die Rekurskommission stellten nach Ansicht der Buchhändler «überspitzte Beweisanforderungen» und nähmen eine Gesamtbeurteilung vor, die im Gesetz nicht vorgesehen sei. Zudem gingen die Weko und die Rekurskommission nach Ansicht des SBVV mit dem Ansatz «im Zweifel gegen die Kooperation» von einem falschen Wettbewerbsverständnis aus. Das dynamische Wettbewerbsgesetz sei nämlich gerade darauf ausgerichtet, dass Kooperationen zur Wirksamkeit des Wettbewerbs beitragen.
Die Kläger zeigen sich in dem Communiqué zuversichtlich, dass das Bundesgericht die Entscheide der Vorinstanzen «erneut korrigieren» werde. Bis zum definitiven Urteil bleibt die Preisbindung bestehen. Die Buchhändler befürchten diverse Nachteile bei einer Aufhebung der Preisbindung. Laut dem SBVV könnten in der Deutschschweiz 30 bis 40 Prozent der Buchhandlungen verschwinden. Zudem würden die Bücher erfahrungsgemäss teurer - mit Ausnahme der Bestseller. - Mehr dazu: Rekurskommission hält Buchpreisbindung für illegal und Es soll bei der Buchpreisbindung bleiben
Donnerstag
24.08.2006