Content:

Mittwoch
23.03.2005

Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein 2003 ausgestrahlter «Rundschau»-Beitrag über den missbräuchlichen Bezug von IV-Renten durch Ausländer die Programmbestimmungen nicht verletzt hat. Mit diesem Verdikt wurde ein anders lautendes Urteil der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) aufgehoben. Dem Filmbeitrag vom 17. Dezember 2003 in der «Rundschau» lag die These zu Grunde, dass der Missbrauch von IV-Renten durch Ausländer grösser sei als bisher vermutet. Durch verschiedene Fallbeispiele versuchte man diese These zu belegen. Nach dem Filmbeitrag folgte ein Studio-Gespräch mit Nationalrat Rudolf Rechsteiner (SP/BS).

Die (UBI) hiess im vergangenen Mai eine Beschwerde gegen den Beitrag gut. Die UBI war zum Schluss gekommen, dass journalistische Sorgfaltspflichten verletzt worden seien: Wesentliche Fakten seien nicht vermittelt und die Erfahrungsberichte nicht ausreichend hinterfragt worden. Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde der SRG nun gutgeheissen. Nach Ansicht der Lausanner Richter ist es dem Zuschauer insgesamt ermöglicht worden, sich ein eigenes Bild zu machen. Der Filmbericht sei zwar provokativ gewesen und habe mit den Emotionen der Zuschauer gespielt. Das anschliessende Studiogespräch habe dem Filmbeitrag aber weitgehend die Spitze gebrochen. Zudem habe beim Zuschauer ein gewisses Vorwissen vorausgesetzt werden dürfen, nachdem die SVP das Schlagwort «Scheininvalide» geprägt habe und das Thema in den Medien engagiert und kontrovers diskutiert worden sei.