Content:

Dienstag
12.01.2010

Die Ausstrahlung von Werken im Programm M6 – mittels Satellitensignal mitsamt Werbung - verletzt weder das Urheberrechtsgesetz (URG) noch das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dies stellte das Bundesgericht in seiner öffentlichen Urteilsberatung vom Dienstag fest und hat die entsprechende Klage der SRG abgewiesen. Mit dieser hatte die SRG die gerichtliche Feststellung und Beseitigung derartiger Rechtsverletzungen verlangt und beantragt, dass der Métropole Télévision verboten werde, bestimmte Filme, Fernsehfilme sowie Fernsehserien, die auch von der SRG ausgestrahlt werden, mittels eigenem Signal auszustrahlen. Ferner verlangte sie Schadenersatz von mindestens 10 Millionen Franken.

Angesichts der flächenmässigen Abdeckung eines Satelliten (footprint) reiche die Ausstrahlung eines Fernsehprogramms unvermeidbar über die Grenzen des Ausstrahlungslands hinweg. Aus diesem Grund kann das Programm M6, das von Frankreich aus gesendet wird, seit ungefähr fünfzehn Jahren von schweizerischen Fernsehzuschauern empfangen werden, sei es über die Weiterverbreitung durch Kabelnetzunternehmen oder direkt mittels Parabolantenne. Seit Januar 2002 sendet Métropole Télévision ebenfalls von Frankreich aus ein zusätzliches Satellitensignal, das im selben Gebiet (insbesondere in Frankreich und der Schweiz) empfangen werden kann.

Zur Frage des Urheberrechts hat das Bundesgericht in seiner heutigen Urteilsberatung festgehalten, dass sich die SRG ausschliesslich auf den Schutz des schweizerischen Rechts, d.h. des URG, beruft. Die im schweizerischen Urheberrecht genannte Sendelandtheorie sei auch auf Satellitenübertragungen anwendbar, meinten die Richter in Lausanne. Dies bedeutet, dass der Urheber seine Zustimmung zur Ausstrahlung seines Werks nach dem Recht desjenigen Staats erteilt, von dem die Satellitenübertragung ausgeht.

Das Schweizer Werbefenster des französischen Privatsenders M6 bleibt damit bestehen. Nach dem positiven Entscheid des Bundesgerichtes wird die IP Multimedia (Schweiz) AG die Vermarktung des Fernsehsenders weiterhin betreiben können, teilte das Vermarktungsunternehmen am Dienstag mit.